Stuttgart, 27. Oktober 2025 (JPD) – Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat 272 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die neue fünfjährige Amtsperiode gewählt. Das Gremium tagte am 23. Oktober 2025 und bestimmte die Mitglieder für die Zeit vom 1. Dezember 2025 bis 1. Dezember 2030.

Verwaltungsgericht Stuttgart wählt 272 ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Der Wahlausschuss besteht neben dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts aus acht weiteren, nicht richterlichen Mitgliedern. Er wählte die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus den Stadtkreisen Stuttgart und Heilbronn sowie aus zwölf umliegenden Landkreisen, darunter Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis. Damit sind alle Regionen des Gerichtsbezirks vertreten.

Die neu gewählten Mitglieder sind zwischen 21 und 69 Jahre alt. Rund 45 Prozent sind Frauen, 55 Prozent Männer. Die beruflichen Hintergründe reichen von handwerklichen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten bis zu kaufmännischen und selbständigen Berufen. Voraussetzung für das Amt sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 25 Jahren und der Wohnsitz im Gerichtsbezirk.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter tragen mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem gesellschaftlichen Hintergrund zur Entscheidungsfindung bei und stärken das demokratische Element der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wirken in mündlichen Verhandlungen und bei Urteilen gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern. Die Kammern des Verwaltungsgerichts entscheiden üblicherweise in einer Besetzung von drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl und die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ergeben sich aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie dem Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz (LRiStAG).

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Dazu zählen Verfahren etwa aus dem Bau-, Beamten-, Schul-, Ausländer- und Polizeirecht.

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