
Berlin, 27. Oktober 2025 (JPD) – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, die Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften anzuheben. Künftig sollen nur noch Transaktionen ab 50.000 Euro gemeldet werden, bisher lag die Schwelle bei 20.000 Euro. Die Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
BaFin erhöht Meldeschwelle für Führungskräftegeschäfte
Mit der Anhebung der Meldeschwelle will die BaFin die administrativen Belastungen für Führungskräfte und börsennotierte Unternehmen reduzieren. Grundlage ist der EU-Listing Act, der unter anderem auf die Senkung der dauerhaften Kosten einer Börsennotierung abzielt. Durch den neuen Schwellenwert soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenzanforderungen und der Anzahl der Meldungen gewährleistet werden. Die Behörde erwartet, dass die Zahl der Meldungen zurückgeht, ohne die Transparenz am Kapitalmarkt zu verringern.
Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung führt die BaFin eine öffentliche Anhörung durch. Den Entwurf der Verfügung hatte die Behörde am 27. Oktober 2025 auf ihrer Website veröffentlicht. Stellungnahmen können Interessierte bis zum 17. November 2025 per E-Mail an Anhoerung_Anhebung_Schwellenwert@bafin.de senden.