München, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Amtsgericht München hat einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von 4.210,25 Euro Schadensersatz an eine Münchener Firma verurteilt. Hintergrund war ein Unfall am 6. Februar 2022: Ein mobiles Verkehrsschild kippte auf ein Firmenfahrzeug und verursachte einen Sachschaden von 3.534,46 Euro. Das Gericht sah den Dienstleister als verantwortliche Verkehrssicherungspflichtige an und bestätigte, dass die Aufstellung des Schildes unzureichend gegen Umfallen gesichert war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Baulogistikdienstleister haftet für umgefallenes Verkehrsschild in München

Die Klägerin hatte Schadensersatz, Gutachterkosten sowie vorgerichtliche Anwaltskosten geltend gemacht, nachdem der Dienstleister die Regulierung verweigert hatte. Das Amtsgericht führte in seiner Begründung aus, dass der Baulogistikdienstleister für die Gefahrenquelle verantwortlich war, da das Verkehrsschild mit einem Aufkleber des Unternehmens gekennzeichnet war. Die Standsicherheitsvorgaben seien bei der Aufstellung nicht eingehalten worden, und auch eine zumutbare nachträgliche Kontrolle habe gefehlt.

Zudem wies das Gericht darauf hin, dass das Schild nahe am Fahrbahnrand aufgestellt war und bereits beim Aufstellen die Gefahr einer Beschädigung abgestellter Fahrzeuge erkennbar gewesen sei. Aufgrund der gebrochenen Fußplatte sei davon auszugehen, dass die Standsicherheit bereits vor dem Unfall nicht mehr gewährleistet war. Neben dem Sachschaden sprach das Gericht der Klägerin auch vorgerichtliche Anwaltskosten von 540,50 Euro zu.

Das Urteil bestätigt die rechtliche Pflicht von Unternehmen, mobile Verkehrsschilder ordnungsgemäß zu sichern und regelmäßig zu kontrollieren, um Gefahren für Dritte zu vermeiden.

Aktenzeichen: 223 C 19279/24, Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2025

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