Frankfurt (Oder), 20. Oktober 2025 (JPD) – Mit einem feierlichen Festakt ist Frau Sophie Kyrieleis als neue Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) in ihr Amt eingeführt worden. Justizminister Dr. Benjamin Grimm begrüßte die Amtsinhaberin offiziell und würdigte ihre umfassende Erfahrung in der Justiz. An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft sowie Kolleginnen und Kollegen des Gerichtsbezirks teil.

Amtseinführung der Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) – Kontinuität und Erfahrung

Frau Kyrieleis kann auf eine langjährige juristische Laufbahn zurückblicken. Nach ihrem Studium an der Freien Universität Berlin und der Ernennung zur Richterin auf Probe im Jahr 1996 war sie ab 2000 Richterin auf Lebenszeit am Landgericht Frankfurt (Oder). Stationen ihrer Karriere waren unter anderem das Brandenburgische Oberlandesgericht, eine zweijährige Abordnung an das Ministerium der Justiz Brandenburg sowie die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht 2010. Seit Dezember 2020 hatte sie das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) inne, zuvor war sie Direktorin des Amtsgerichts Frankfurt (Oder).

In seiner Ansprache hob Justizminister Grimm den Erfahrungsschatz und die fachliche Kompetenz der neuen Präsidentin hervor: „Frau Kyrieleis bringt nicht nur langjährige Erfahrung auf der Richterbank und in der Gerichtsverwaltung mit, sondern auch eine klare Haltung, die von Gerechtigkeitssinn, Kollegialität und Führungsstärke geprägt ist.“ Die Amtseinführung setzt ein Zeichen für Stabilität und Kontinuität in der brandenburgischen Justiz, zugleich sollen unter ihrer Leitung neue Impulse für das Gericht gesetzt werden.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) ist eines von vier Landgerichten des Landes Brandenburg. Es ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte im Gerichtsbezirk, erstinstanzlich für Zivilstreitigkeiten ab einem Streitwert von 5.000 Euro sowie für Handelssachen. In Strafsachen entscheidet das Landgericht in erster Instanz bei Erwachsenen, wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder besondere Maßnahmen wie Sicherungsverwahrung anstehen. Auch Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit schweren Straftaten fallen in seine Zuständigkeit.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner