Aschaffenburg, 8. Oktober 2025 (JPD) – Das erste deutsche Teen Court in Aschaffenburg feiert 25-jähriges Bestehen. Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, würdigte bei der Feierstunde die bundesweit ausstrahlende Wirkung des Schülergerichts. Seit der Gründung im November 2000 haben Generationen junger Richterinnen und Richter an inzwischen 14 Standorten in Bayern tausende Fälle verhandelt und so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Jugenddelikten beigetragen.

Teen Court Bayern: Schülergerichte als Modell der Jugendgerichtsbarkeit

Das Konzept orientiert sich an den US-amerikanischen Teen Courts und richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren, die selbst die Rolle von Richterinnen und Richtern übernehmen. Sie bearbeiten reale Fälle, etwa Smartphone-Diebstähle oder das Verändern von Mofas, und entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen erzieherische Maßnahmen. Dabei stehen Dialog und Verantwortungsübernahme im Mittelpunkt, statt klassischer Strafverfahren.

Nach dem Vorbild von Aschaffenburg wurden Schülergerichte in Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen, Passau, Regensburg, Deggendorf, München, Bamberg, Coburg und Würzburg eingerichtet. Bayreuth folgt im Januar 2026. Die Projekte werden von den Staatsanwaltschaften in Kooperation mit sozialen Einrichtungen durchgeführt. Ziel ist es, Rückfälle zu vermeiden und die Jugendlichen zu verantwortungsbewusstem Verhalten anzuleiten.

Die Staatsanwaltschaften können für das Teen Court geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben, schwere Straftaten sind ausgeschlossen. Verhandelt wird nicht im klassischen Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Ein Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern, begleitet von Sozialpädagogen, bespricht Tat, Hintergründe und Folgen. Statt eines Urteils werden erzieherische Maßnahmen wie Arbeitsleistungen, Aufsätze oder zeitweiliger Entzug von Handys vereinbart. Die Schülerrichter überwachen die Umsetzung, danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein, kann bei Nichterfüllung der Auflagen jedoch Anklage erheben.

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