
Hannover, 2. Oktober 2025 (JPD) – Das Amtsgericht Hannover ist seit dem 1. Oktober 2025 die zentrale Anlaufstelle für internationale Rechtshilfeersuchen in Niedersachsen. Damit übernimmt das Gericht die Bearbeitung von Anfragen aus dem Ausland, die sich auf die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme – etwa Zeugenvernehmungen – beziehen. Grundlage hierfür sind zwei völkerrechtliche Übereinkommen, die die Zusammenarbeit von Justizbehörden über Landesgrenzen hinweg regeln.
Amtsgericht Hannover bearbeitet internationale Rechtshilfeersuchen
Bislang war das Niedersächsische Justizministerium für die Bearbeitung dieser Anfragen zuständig. Mit der Verlagerung zum Amtsgericht Hannover sollen Ministerium und Gericht stärker auf ihre Kernaufgaben ausgerichtet werden. Während das Ministerium künftig vor allem für rechtliche Grundsatzfragen und die Unterstützung der Praxis im Rechtshilfeverkehr verantwortlich bleibt, übernimmt das Amtsgericht die praktische Durchführung.
Nach Angaben der Gerichtsleitung bringt Hannover dabei umfassende Erfahrung im Umgang mit internationalen Rechtshilfeersuchen ein. Ziel sei es, die Verfahren effizient und rechtssicher zu gestalten. Niedersachsen verfügt damit über eine zentrale Stelle, die ausländische Gerichte und Behörden bei Zustellungen und Beweisaufnahmen unterstützt und den internationalen Rechtsverkehr erleichtert.
Die Neuausrichtung unterstreicht die Bedeutung des Amtsgerichts Hannover im Bereich der internationalen Justizzusammenarbeit und soll langfristig zur Entlastung der Justizverwaltung im Land beitragen.