
Köln, 1. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Tippen auf dem Touchdisplay einer E-Zigarette während der Fahrt ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette änderte, muss 150 Euro zahlen und erhält zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister. Die Entscheidung bestätigt, dass die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer auch auf neuartige Geräte wie E-Zigaretten ausgeweitet wird.
Der 46-jährige Fahrer war am 22. März 2024 auf der Autobahn A59 nahe Sankt Augustin von Polizeibeamten beobachtet worden. Zunächst ging die Polizei von der Nutzung eines Mobiltelefons aus. In der Folge verhängte die Stadt Siegburg eine Geldbuße von 150 Euro. Das Amtsgericht Siegburg bestätigte die Entscheidung am 30. Januar 2025 und stellte klar, dass die Bedienung der E-Zigarette unter das Handy-Verbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO fällt.
E-Zigarette am Steuer
Die Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln blieb ohne Erfolg. Die Richter betonten, dass E-Zigaretten mit Touchdisplay als Geräte mit „Berührungsbildschirm“ gelten und durch die Einstellung der Dampfstärke Informationen angezeigt werden, was ein erhebliches Ablenkungspotenzial darstellt. Die Funktionsweise der E-Zigarette unterstütze die Hauptfunktion des Dampfens, die Steuerung über das Display sei jedoch vergleichbar mit der Nutzung eines Mobiltelefons. Das Gericht stufte dies als verbotswidriges Verhalten ein und bestätigte das Bußgeld.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Über mögliche weitere Eintragungen im Fahreignungsregister entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt in einem separaten Verfahren.