
Hannover, 29.09.2025 (JPD) – Ein 52-jähriger Restaurantbetreiber aus Hannover ist wegen der irreführenden Bezeichnung eines Fleischprodukts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte in seinem Lokal auf dem Engelbosteler Damm „Döner Kebap“ angeboten, obwohl die Zusammensetzung des Fleisches nicht den Anforderungen der Leitsätze für Döner entsprach. Kontrolltermine der Stadt Hannover im Jahr 2023 hatten ergeben, dass der angebotene „Lamm-Döner“ überwiegend aus Jungbullenfleisch und der „Kalbs-Döner“ aus einer Mischung von Kalb- und Rindfleisch bestand.
Die Bezeichnung führte bei den Verbrauchern zu einem falschen Eindruck über die enthaltenen Fleischsorten. Trotz der Hinweise unterließ der Betreiber eine Korrektur der Menübeschreibungen und Werbematerialien. Bei einer erneuten Kontrolle im November 2023 bestätigte sich der Mangel. Das Gewerbe wurde zwischenzeitlich abgemeldet.
Irreführende Bezeichnung: Geldstrafe für falschen Döner Kebap
Mit einem Strafbefehl vom 1. April 2025 wurde eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängt. Der Angeklagte legte über seinen Anwalt Einspruch ein, beschränkte diesen jedoch kurz vor der Hauptverhandlung auf die Höhe der Tagessätze. Das Gericht setzte schließlich angesichts des Bürgergeldbezugs die Tagessatzhöhe auf 18 Euro fest. Gegen den Beschluss kann noch innerhalb einer Woche die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Der Schuldspruch und die Anzahl der Tagessätze sind bereits rechtskräftig.
Der Fall unterstreicht die rechtlichen Anforderungen an die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Konsequenzen bei Missachtung der Verbraucherinformation.