Nürnberg, 22.09.2025 (JPD) Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hat Anklage gegen einen Arzt aus Niederbayern erhoben. Dem Mediziner wird insbesondere Betrug in 13 Fällen vorgeworfen, wodurch der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ein Schaden von mindestens 1,6 Millionen Euro entstanden sein soll. Der Angeschuldigte befindet sich seit März 2025 in Untersuchungshaft.

    Nach den Ermittlungen soll der Arzt im Zeitraum von 2021 bis 2024 als sogenannter Poolarzt in tausenden Fällen Leistungen abgerechnet haben, die er nicht erbracht habe. Unter anderem seien über 6.000 Hausbesuche und mehr als 600 Beratungen gegenüber der KVB geltend gemacht worden, obwohl sie nicht den tatsächlichen Voraussetzungen entsprachen. Die Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

    Anklage wegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

    Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige der KVB, die Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen festgestellt hatte. Die ZKG will im Rahmen des Hauptverfahrens nicht nur eine Bestrafung erreichen, sondern auch die Einziehung der mutmaßlich erlangten Beträge, um den finanziellen Schaden wiedergutzumachen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Arzt als unschuldig.

    Die ZKG ist landesweit zuständig für die Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten im Gesundheitswesen. Durch die Zusammenarbeit von spezialisierten Staatsanwälten, IT-Experten und Abrechnungsfachkräften soll eine effektive Bekämpfung von Abrechnungsbetrug sichergestellt werden.

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