
Gelsenkirchen, 18. September 2025 (JPD) – Ein Kommunalpolitiker aus Marl darf keine Jagdwaffen mehr besitzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis durch das Polizeipräsidium Recklinghausen, nachdem der Politiker wegen Drohungen gegen ein Ratsmitglied rechtskräftig verurteilt worden war. Die Richter sahen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Mannes nicht mehr gewährleistet.
Der Kommunalpolitiker war als Jäger im Besitz mehrerer Gewehre und Pistolen. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ältestenrates der Stadt Marl hatte er ein Ratsmitglied bedroht, um einen Antrag von der Tagesordnung streichen zu lassen. Das Landgericht Essen verurteilte ihn im April 2023 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe, das Oberlandesgericht Hamm wies seine Revision zurück. Auf dieser Grundlage entzog die Polizei seine Waffenbesitzkarte.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu Jagdwaffen und politischer Zuverlässigkeit
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Politiker nicht in der Lage, in Konfliktsituationen die notwendige Besonnenheit im Umgang mit Waffen zu zeigen. Sein Verhalten im Ältestenrat habe das Risiko eines missbräuchlichen Einsatzes deutlich gemacht. Da Waffenbesitzer verpflichtet seien, jederzeit sachlich und kontrolliert zu handeln, sei der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis rechtmäßig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragen. Bis dahin bleiben die abgegebenen Waffen in amtlicher Verwahrung.