
Nürnberg, 18. September 2025 (JPD) – Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hat Anklage gegen acht Beschuldigte wegen des unerlaubten Handels mit dem Medikament Paxlovid erhoben. Betroffen sind Apotheker aus mehreren bayerischen Städten, deren Mitarbeiter sowie ein Zwischenhändler. Der Schaden soll sich auf rund drei Millionen Euro belaufen. Zwei der Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Nach den Ermittlungen der ZKG bestellten die Beschuldigten in den Jahren 2022 und 2023 große Mengen Paxlovid, das von der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Covid-19-Pandemie zentral beschafft und kostenlos über Apotheken an Patienten abgegeben werden sollte. Stattdessen sollen die Packungen ohne Rezepte und ohne Großhandelserlaubnis auf dem Schwarzmarkt veräußert worden sein. Hintergrund war die hohe Nachfrage in China, wo es zeitweise keine staatlich organisierte Versorgung mit antiviralen Medikamenten gab.
Anklage wegen illegalem Paxlovid-Handel in Bayern
Die Ermittlungen wurden durch Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit ausgelöst, das bei Prüfungen Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte. Den Angeschuldigten wird Untreue in Tateinheit mit unerlaubtem Arzneimittelhandel und das Betreiben eines Großhandels ohne Genehmigung vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Die ZKG kündigte an, im Rahmen des Prozesses auch auf die Einziehung der mutmaßlich erlangten Gewinne zu dringen, um die Schäden für die öffentliche Hand auszugleichen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.