Gelsenkirchen, 17. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen einer Lehrerin die Verbeamtung zu Recht verweigert hat. Grund dafür war die Täuschung der Bewerberin bei der amtsärztlichen Untersuchung über ihren Gesundheitszustand. Der Versagungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung ist damit rechtmäßig.

    Täuschung bei amtsärztlicher Untersuchung: Verbeamtung zu Recht verweigert

    Die Klägerin war als angestellte Lehrerin tätig und strebte die Verbeamtung an. Im Rahmen der notwendigen amtsärztlichen Untersuchung gab sie zunächst an, kürzlich wegen einer Bauchraumverhärtung operiert worden zu sein. Nachdem sie Unterlagen vorlegen sollte, vereinbarte sie einen zweiten Untersuchungstermin bei einer anderen Amtsärztin, ohne die Operation zu erwähnen. Auf Grundlage der unvollständigen Angaben wollte die Ärztin ihre gesundheitliche Eignung bescheinigen. Die Täuschung fiel jedoch vor der Verbeamtung auf, woraufhin die Bezirksregierung Düsseldorf die Bewerbung ablehnte.

    Das Gericht stellte fest, dass die Lehrerin die Angaben absichtlich verschleiert hatte, um ihre gesundheitliche Eignung zu erschleichen. Ein solches Verhalten sei mit dem Leitbild eines Lehrers unvereinbar, das Ehrlichkeit und Regelkonformität in der Erziehungsfunktion voraussetzt. Selbst wenn die Verbeamtung erfolgt wäre, hätte die arglistige Täuschung eine Rücknahme der Ernennung gerechtfertigt. Das Argument der Klägerin, die Verhärtung sei medizinisch irrelevant, wies das Gericht als nicht überzeugend zurück.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

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