
Wiesbaden, 10. September 2025 (JPD) – Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Ende 2024 erhielten rund 461.000 Personen entsprechende Unterstützung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Minus von zehn Prozent oder etwa 52.700 Leistungsbeziehern. Unter den Empfängern waren auch rund 25.200 Menschen aus der Ukraine, die bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der anschließenden Einstufung in andere Sozialleistungen zunächst Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Von den Leistungsberechtigten waren knapp zwei Drittel Männer, rund ein Drittel Frauen. Fast 30 Prozent der Betroffenen waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und ein Prozent älter als 65 Jahre. Den größten Anteil stellten Menschen aus asiatischen Herkunftsländern mit 47 Prozent, gefolgt von Personen aus Europa (31 Prozent) und Afrika (17 Prozent). Besonders häufig vertreten waren Menschen aus der Türkei (16 Prozent), Syrien (14 Prozent), Afghanistan (11 Prozent) und dem Irak (7 Prozent). Der Anteil ukrainischer Geflüchteter lag bei fünf Prozent.
Neben den Regelleistungen nach § 3 und § 2 AsylbLG erhielten Ende 2024 zusätzlich rund 252.300 Menschen besondere Leistungen, etwa im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt oder für Arbeitsgelegenheiten. Etwa 13.000 Betroffene hatten ausschließlich Anspruch auf diese besonderen Hilfen.