Koblenz, 9. September 2025 (JPD) – Ein Pauschalreiseveranstalter muss nicht für den vollständigen Ausfall einer gebuchten Reise haften, wenn Reisende aufgrund einer Zugverspätung mit einem Rail&Fly-Ticket ihren Flug verpassen. Das entschied die 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz mit Urteil vom 3. Juli 2025 (Az. 16 O 43/24).

    Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar eine Kreuzfahrt nach Nordeuropa als Pauschalreise gebucht, die einen Flug ab Frankfurt sowie die An- und Abreise per Rail&Fly beinhaltete. Wegen Zugausfällen und Verspätungen erreichten die Kläger ihren Flug nach Bergen über Amsterdam nicht und verlangten von der Reiseveranstalterin eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises, insgesamt fast 3.000 Euro. Sie argumentierten, die Bahnfahrt sei Teil der Pauschalreise gewesen und das Unternehmen habe keine ausreichende Hilfe geleistet.

    Das Gericht stellte zwar fest, dass die Bahnanreise mit dem Rail&Fly-Ticket Teil der Reiseleistung war, wies die Klage jedoch ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Kläger die Verspätung selbst zu verantworten habe. Die Reiseunterlagen der Veranstalterin enthielten den Hinweis, bei Flügen ins Nicht-EU-Ausland mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Der Kläger habe mit seiner Zeitplanung jedoch eine Ankunft von höchstens zweieinhalb Stunden vor Abflug eingeplant. Angesichts der bekannten Unzuverlässigkeit des Bahnverkehrs sei dies als grob fahrlässig zu bewerten.

    Damit bestätigte das Landgericht Koblenz, dass Reisende bei der Nutzung von Rail&Fly-Angeboten genügend Zeitreserven einplanen müssen und bei knapp kalkulierten Verbindungen das Risiko selbst tragen.

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