Frankfurt am Main, 28. August 2025 (JPD) – Die für Samstag geplante Pro-Palästina-Demonstration „United4Gaza“ darf stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit einem am Donnerstag zugestellten Beschluss dem Eilantrag der Anmelder stattgegeben und das von der Stadt Frankfurt verhängte Verbot aufgehoben. Die Richter sahen die von der Stadt angeführte Gefahrenprognose nicht als ausreichend an, um ein vollständiges Verbot zu rechtfertigen.

Die Versammlung war am 26. Juli 2025 von drei Privatpersonen für den 30. August mit rund 5.000 Teilnehmenden angemeldet worden. Geplant sind eine Auftaktkundgebung im Hafenpark, ein Demonstrationszug durch die Innenstadt sowie eine Abschlusskundgebung am Roßmarkt. Die Stadt hatte die Veranstaltung am 27. August mit Verweis auf eine polizeiliche Einschätzung untersagt. Nach Auffassung des Gerichts sind Verbote jedoch nur zulässig, wenn von der gesamten Versammlung Straftaten zu erwarten sind. Ein Einschreiten sei zunächst gegen einzelne Störer geboten, ein pauschales Verbot komme nur als „ultima ratio“ in Betracht. Meinungsäußerungen unterfielen dem Schutz von Art. 5 Grundgesetz und dürften nicht inhaltlich bewertet werden. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner