Aurich, 26. August 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Aurich hat am Dienstag die elektronische Aktenführung in Strafsachen eingeführt. Neu eingeleitete Ermittlungsverfahren werden nunmehr von den Polizeidienststellen digital übermittelt und vollständig elektronisch weiterbearbeitet. Grundlage der Umstellung ist die Strafprozessordnung (§§ 32–32f StPO), die ab 1. Januar 2026 die elektronische Akte verbindlich vorschreibt.

    Mit der Einführung der E-Akte soll insbesondere der Rechtsverkehr zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten beschleunigt werden. Digitale Beweismittel können einfacher bearbeitet werden, und die Kommunikation erfolgt künftig über sichere Schnittstellen ohne Postversand von Papierakten. Dies spart nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ressourcen und Kosten.

    Die Umstellung betrifft alle Beschäftigten der Behörde. Sämtliche Arbeitsplätze wurden technisch neu ausgestattet, zudem erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Wochen Schulungen, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten.

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