
2023 haben 9.217 Studierende nach durchschnittlich 10,3 Semestern die Erste Juristische Prüfung bestanden – ein leichter Anstieg gegenüber 2022, bei leicht gesunkener Bestehensquote. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung lag die Erfolgsquote bei 87,9 Prozent, Spitzenbewertungen blieben in beiden Prüfungen selten.
2023 haben 9.217 Studierende nach durchschnittlich 10,3 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2022 (8.765) dar. Die bundesweite Bestehensquote beim staatlichen Prüfungsteil beträgt 72,5 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (73,8 Prozent) leicht gesunken.
Mit 58,8 Prozent liegt der Anteil der Frauen etwas über dem Niveau der vergangenen fünf Jahre (zwischen 57,6 und 58,1 Prozent). Die Note „vollbefriedigend“ oder besser erzielten 38,5 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten. Ein „sehr gut“ wurde von 0,4 Prozent aller Geprüften erzielt.
Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dabei jeweils deutliche Unterschiede. So variiert der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Teilnehmenden der Prüfung zwischen 47,8 (Mecklenburg-Vorpommern) und 67,9 Prozent (Bremen) und die durchschnittliche Studiendauer liegt zwischen ca. 7,4 (Schleswig-Holstein) und 14,5 (Saarland) Semestern. Bei der Notenverteilung haben 51,8 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten in Sachsen-Anhalt „vollbefriedigend“ oder besser erzielt, während in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 20,9 Prozent der Geprüften eine solche Note erreichten.
Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2023 von insgesamt 8.358 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 87,9 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen liegt mit 57,7 Prozent auf dem Niveau des Vorjahreswertes (57,6 Prozent). Mit den Noten „vollbefriedigend“, „gut“ und „sehr gut“ haben 21,2 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten ihr Referendariat abgeschlossen.
Die Bestnote „sehr gut“ ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 Prozent noch einmal seltener als in der ersten Prüfung.
Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen.
Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.
Die Ausbildungsstatistik, die vom Bundesamt für Justiz erstellt und veröffentlicht wird, kann auf der Internetseite unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik kostenfrei abgerufen werden.
BfJ, 13.08.2025