
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den geplanten Bolzplatz in Steinberg am See vorläufig gestoppt, weil die erteilte Baugenehmigung keine hinreichend klaren Nutzungsregelungen enthält. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache darf der Platz außerhalb der Schulzeiten nicht genutzt werden.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 29. Juli 2025 den Betrieb eines geplanten Bolzplatzes in der Gemeinde Steinberg am See vorläufig gestoppt. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Anwohners statt, der sich gegen die vom Landratsamt Schwandorf erteilte Baugenehmigung für die Umnutzung eines ehemaligen Schulsportplatzes wandte. Der Nachbar hatte geltend gemacht, dass die außerschulische Nutzung des Platzes zu erheblichen Lärmbelästigungen und Vermüllung führen könne und die Genehmigung keine klaren Vorgaben zu Nutzerkreis, Personenzahl und Nutzungszeiten enthalte.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts teilte diese Bedenken im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und untersagte bis auf Weiteres die Nutzung des Platzes außerhalb der Schulzeiten. Nach Auffassung des Gerichts sind die Regelungen in der erteilten Genehmigung zu unbestimmt, sodass eine Verletzung der Rechte des Antragstellers nicht ausgeschlossen werden könne. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Über die Hauptsacheklage (Az. RO 7 K 23.1453) ist bislang noch nicht entschieden.