
Götz K. und Thomas U. wurden wegen massiver Steuerhinterziehung im Cum‑Ex‑System zu jeweils fünf Jahren und drei Monaten Haft sowie Millionen‑Einziehungen verurteilt. Die Revision beider Parteien wurde zurückgenommen, wodurch das Urteil endgültig ist.
Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2024 die beiden früheren Fondsmanager Götz K. (71) und Thomas U. (63) jeweils wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in zwei Fällen schuldig gesprochen und Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Darüber hinaus ordnete die 6. Große Strafkammer – unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Wagner – die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 7,9 und 7,6 Millionen Euro an. Die Tatvorwürfe reichen auf die Jahre 2009 und 2010 zurück: Mittels so genannter Cum‑Ex‑Brieffonds hatten die Angeklagten über ein komplexes Konstrukt aus Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag in Summe etwa 343,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen.
Vor Gericht räumten beide Angeklagten ihre Taten vollständig ein und zeigten sich geständig und kooperativ, was sich strafmildernd auswirkte. Richterin Wagner bezeichnete das Vorgehen als „ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse“, von dem ein kleiner Kreis wohlhabender Investoren profitiert habe.
Ursprünglich war das Urteil noch nicht rechtskräftig; sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft zogen jedoch ihre Revision beim Bundesgerichtshof zurück. Damit ist das Urteil vom 13. Dezember 2024 endgültig geworden und rechtskräftig.