
Auf Vorschlag von Innenminister René Wilke hat das Kabinett am heutigen Dienstag Dr. Wilfried Peters die Leitung des Verfassungsschutzes Brandenburg übertragen. Peters ist gegenwärtig Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin und tritt seine neue Stelle als Leiter der Abteilung 5 im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) am 14. Juli an.
Wilke: „Dr. Wilfried Peters war für mich die erste Wahl für die herausfordernde Aufgabe der Leitung des Verfassungsschutzes. Unsere bisherigen Arbeitsgespräche haben mir gezeigt, dass wir mit ihm einen besonnenen, verantwortungsbewussten, erfahrenen und hochkompetenten Menschen für genau diesen Bereich gewinnen konnten. Nicht zuletzt bin ich überzeugt, dass wir sehr gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten werden. Sein Profil und die Persönlichkeit passen hervorragend zu den von mir in den letzten Wochen kenntlich gemachten Anforderungen und Erwartungen.
Es wird seine und unsere Aufgabe sein, das Verfassungsschutzgesetz zu novellieren und in allen relevanten inhaltlichen und juristischen Fragen weiterhin für Verfahrensklarheit und Verfahrenssicherheit zu sorgen. Das wird dazu beitragen, das Vertrauen und Zutrauen in den Verfassungsschutz weiter zu stärken. Die Aufgaben sind groß. Und die Rolle unseres Verfassungsschutzes, zum Wohle und zum Schutz unseres Landes beizutragen, ist von enormer Bedeutung. Ich freue mich darauf, Herrn Dr. Peters in Kürze hier begrüßen zu dürfen und auf die gemeinsame Arbeit für unser Bundesland.“
Peters: „Die neue Aufgabe übernehme ich als eine ungemein spannende und zugleich sehr anspruchsvolle Herausforderung in der Exekutive nach zahlreichen Jahren in der Justiz als Verwaltungsrichter.“
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen im Jahr 1994 war Dr. Peters zunächst als Rechtsanwalt tätig. Seit Februar 1999 ist er Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – zunächst im Land Brandenburg und seit 2010 in Berlin, dort als Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin. Zwischenzeitliche Abordnungen in den Bereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg sowie in die Verwaltung des Landtages sorgten dafür, dass Dr. Peters über Kenntnisse der internen Strukturen seines künftigen Arbeitsumfeldes verfügt.
Auch mit Fragen zum Verfassungsschutz kam der 62-Jährige bereits mehrfach als Jurist in Berührung. Denn als Richter beim Verwaltungsgericht Berlin war er mehr als 15 Jahre lang Vorsitzender der 1. Kammer, die unter anderem für das Sicherheitsrecht zuständig ist. Hierzu gehören das Polizei- und Ordnungsrecht, das Versammlungsrecht und das Waffenrecht sowie das Verfassungsschutzrecht. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und des Landes Berlin sowie das G 10-Gesetz waren als Teile des Verfassungsschutzrechts von ihm bearbeitete Rechtsmaterien.
Innenministerium Brandenburg, 17.06.2025