Am 19. Juni 1933 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) durch die österreichische Bundesregierung unter Engelbert Dollfuß offiziell verboten. Die Entscheidung erfolgte angesichts zunehmender nationalsozialistischer Gewaltakte, Umsturzversuche und der engen ideologischen Bindung an das nationalsozialistische Deutschland. Gestützt auf das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917 konnte die Regierung das Verbot per Verordnung durchsetzen. Das Verbot war ein zentraler Schritt zur Eindämmung der NS-Bewegung in Österreich – zugleich aber Teil eines autoritären Kurses, der auch demokratische Institutionen massiv einschränkte.

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