Am 18. Juni 1970 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Grundgesetzänderung, die das aktive Wahlrecht auf 18 und das passive Wahlrecht auf 21 Jahre herabsetzte (Art. 38 GG). Mit der späteren Zustimmung des Bundesrates und dem Inkrafttreten am 31. Juli wurde ein zentrales Reformvorhaben der sozialliberalen Koalition umgesetzt – im Sinne von Willy Brandts Leitmotiv: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“

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