Die Eingänge neuer Verfahren am Verwaltungsgericht Schwerin haben sich im Jahr 2024 um rund 62 % und von Januar bis Mai 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum abermals erhöht, nämlich um fast 38 %. Der Personalbestand hält nicht Schritt. Besonders betroffen ist der Bereich Asyl; allein hier werden bei bereits bis Ende Mai eingegangenen rund 1.170 Asylsachen (= kalendertäglich 7,7) zum Jahresende bis zu 3.000 Verfahren erwartet.

Aktuell sind neun von 23 Richterinnen und Richtern ausschließlich mit der Bearbeitung von Asylstreitverfahren befasst, ab Juli zehn von 24. Im Jahr 2017, auch seinerzeit gingen rund 3.000 Asylsachen ein, waren es 14 von 30. 

In gerichtlichen Asylverfahren suchen Asylantragsteller, die bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden, Rechtsschutz: Der BAMF-Bescheid wird auf seine Rechtmäßigkeit überprüft, wobei alle Entwicklungen zu berücksichtigen sind, die sich auf die Rückkehrmöglichkeiten der Betroffenen auswirken können. Etwa ein Viertel der Asyleingänge sind Eilsachen, in denen es um ein vorläufiges Bleiberecht geht.

Im Jahr 2017, dem bisherigen Höhepunkt bei den Neueingängen im Bereich Asyl, wuchsen die Bestände an laufenden Asylverfahren auf über 1.600 an. Dieser (bisherige) Höchstwert wurde Ende 2024 überschritten: Die Bestände erreichten einen Stand von mehr als 1.900 Sachen (gegenüber 920 Ende 2023). Aktuell sind bereits fast 2.400 offene Asylsachen anhängig.

Grund dafür ist, dass 2024 kaum mehr Richter (21,5) als im Vorjahr (21,0) am Verwaltungsgericht eingesetzt waren. Bei einem Bedarf von 29 Richtern für 2024 lässt sich ein weiterer Aufbau von Beständen nicht verhindern. In der Folge verlängern sich die Verfahrenslaufzeiten. Diese betrugen 2024 im Asylbereich bis zum Urteil durchschnittlich 17,5 Monate, 2017 nur 8,8.

Von längeren Laufzeiten betroffen sind auch andere verwaltungsrechtliche Klagen, deren Eingänge seit Januar ebenfalls steigen. Dabei geht es um Klagen gegen die verschiedensten behördlichen Entscheidungen, etwa die Versagung einer Baugenehmigung oder einer Sozialleistung, gegen die Rückforderung von Subventionen (derzeit häufig: Corona-Hilfen), gegen Abgaben oder Entscheidungen der Ordnungs- oder Ausländerbehörden. Als Folge der personellen Unterausstattung drohen auch hier weiter wachsende Bestände und längere Laufzeiten. Die Dauer, nach der solche Klagen mit Urteil entschieden werden, stieg von knapp 26 Monaten im Jahr 2023 auf über 28 Monate im Jahr 2024.

VG Schleswig-Holstein, 13.06.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner