17. Juni 1925 – Genfer Protokoll zur Ächtung chemischer und biologischer Waffen unterzeichnet

Am 17. Juni 1925 unterzeichneten zahlreiche Staaten, darunter auch das Deutsche Reich, das Genfer Protokoll, das den erstmaligen völkerrechtlichen Verzicht auf den Einsatz chemischer und bakteriologischer Waffen im Krieg erklärte. Das Abkommen markierte einen Meilenstein im humanitären Völkerrecht und legte den Grundstein für spätere völkerrechtlich verbindliche Rüstungskontrollregime.

16. Juni 1993 – Einheitliche Übergangsregelung zum Schwangerschaftsabbruch tritt in Kraft

Auf Grundlage des Zweiten Schwangerschaftsabbruchs-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 trat am 16. Juni eine gesetzliche Übergangsregelung in Kraft, die eine bundeseinheitliche Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch herstellte. Das Gericht stellte klar, dass der Abbruch zwar weiterhin grundsätzlich rechtswidrig ist, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch straflos bleiben kann (§ 218a StGB). Die Regelung beseitigte die bis dahin fortbestehende Rechtszersplitterung zwischen alten und neuen Bundesländern.

15. Juni 2016: Bundeskanzlerin Merkel verstieß mit Äußerung zur Thüringen-Wahl gegen das Neutralitätsgebot

Mit Beschluss vom 15. Juni 2022 (Az. 2 BvE 4/20) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verletzt hat. Anlass war eine Presseäußerung während einer offiziellen Reise nach Südafrika im Februar 2020, in der sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen – unter Mitwirkung der AfD – als „unverzeihlich“ bezeichnete und ihre Rückgängigmachung forderte. Die Richter sahen hierin eine unzulässige parteiergreifende Einflussnahme im politischen Meinungskampf.

14. Juni 2023: Kein Kurswechsel beim Cannabisverbot: Bundesverfassungsgericht weist Richtervorlagen zurück

Am 14. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Richtervorlagen zur Überprüfung des Cannabisverbots als unzulässig zurückgewiesen. Die antragstellenden Amtsgerichte hatten die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis für verfassungswidrig gehalten. Das Gericht lehnte eine inhaltliche Prüfung jedoch ab, da die Vorlagen nicht ausreichend begründet waren – insbesondere fehle eine substantielle Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung von 1994. Damit blieb das Cannabisverbot vorerst bestehen.

13. Juni 1989 – Wüppesahl‑Urteil des Bundesverfassungsgerichts

In einem Organstreitverfahren (BVerfG, 2 BvE 1/88) entschied das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten des fraktionslosen Abgeordneten Thomas Wüppesahl: Es erkannte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Rederecht, Antragsstellung und Ausschusszugehörigkeit auch ohne Fraktionsbindung gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an. Dieses Urteil stärkte die parlamentarischen Rechte von Abgeordneten außerhalb der Fraktionen erheblich.

12. Juni 2018 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juni 2018 (2 BvR 1738/12) klargestellt, dass beamtete Lehrer kein Streikrecht besitzen. Dies folgt aus der ihnen kraft Art. 33 Abs. 5 GG obliegenden Treuepflicht, die eine uneingeschränkte Arbeitsleistung und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes verlangt. Ein Streik steht im Widerspruch zu diesen besonderen dienstrechtlichen Pflichten und gefährdet somit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Bildungsversorgung, weshalb er für Beamte als unzulässig anzusehen ist.

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