
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Beschuldigten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat gegen sie am 21. November 2024 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Beschuldigte zunächst verschiedene Gegenstände aus dem Küchenfenster ihrer im 3. Obergeschoss gelegenen Wohnung geworfen, die auf einem gepflasterten Gehweg aufgeschlagen waren. Anschließend warf sie ihre annähernd zwei Jahre junge Tochter aus dem Fenster, deren Fall von einem Gebüsch abgefedert wurde. Das Kleinkind erlitt multiple Frakturen, Prellungen sowie Schürfwunden und konnte das Krankenhaus nach drei Wochen verlassen. Infolge der bei der Beschuldigten bestehenden psychischen Erkrankung war ihre Steuerungsfähigkeit bei der Tat vollständig aufgehoben.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Beschuldigten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 20. Mai 2025 – 5 StR 152/25
Vorinstanz:
Landgericht Berlin I – Urteil vom 21. November 2024 – (535 Ks) 278 Js 173/24 (7/24)
BGH, 06.06.2025