Am Kammergericht wurde von der niederländischen gemeinnützigen Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) neben der Klage gegen „X“ auch eine Klage gegen das soziale Netzwerk „TikTok“ eingereicht, mit der die Zahlung von Schadensersatz an zum Klageregister angemeldete Verbraucher*innen gefordert wird.

Bei der Klage handelt es sich ebenfalls um eine sogenannte Abhilfeklage als Verbandsklage nach dem Verbraucherrechte-durchsetzungsgesetz. Dabei kann ein Verbraucherverband im Wesentlichen gleichartige Ansprüche von Verbraucher*innen gegen ein Unternehmen geltend machen. Betroffene Verbraucher*innen müssen sich hierfür beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen die betroffenen Verbraucher*innen nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage.

Mit der Klage fordert die Klägerin die Zahlung von Schadensersatz für registrierte Nutzer*innen von „TikTok“ in Abhängigkeit von ihrem Alter bei Nutzungsbeginn in Höhe von 2.000 € für Nutzer*innen unter 16 Jahren, 1.000 € für Nutzer*innen zwischen 16 und 21 Jahren und 500 € für Nutzer*innen über 21 Jahre. Zur Begründung führt die Klägerin unter anderem aus, dass die Beklagte höchst persönliche Daten sammle und analysiere und im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere kommerzielle Zwecke erstelle. Zudem schaffe sie insbesondere für Kinder und Jugendliche durch die Gestaltung ihres Algorithmus ein System der Manipulation und Abhängigkeit.

Die Klage wurde der Beklagten zugestellt und dem Bundesamt für Justiz zur öffentlichen Bekanntmachung übermittelt. Eine Klageerwiderung der Beklagten liegt noch nicht vor.

Kammergericht: Aktenzeichen 24 VKl 1/25

Kammergericht, 3.6.2025

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