
Revision im Strafverfahren gegen „Querdenken“-Gründer Ballweg eingelegt
Im Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Ballweg war nur wegen geringfügiger Steuerdelikte verwarnt und in wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen worden.