BGH bestätigt Urteil wegen sexueller Übergriffe in Dresdner Tätowierstudio
Der BGH bestätigt weitgehend das Urteil gegen den Betreiber eines Dresdner Tätowierstudios wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und Übergriffen. Nur die Anrechnung früherer Bewährungsauflagen wird zur Nachprüfung zurückgegeben.