Markus Lanz: Die Gäste am 18.11.2025
Am 18.11.2025 begrüßt Markus Lanz um 22:45 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im ZDF.
Am 18.11.2025 begrüßt Markus Lanz um 22:45 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im ZDF.
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat Kommunalverfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022 bis 2024 abgewiesen. Die Differenzierung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden bei den fiktiven Hebesätzen sei sachlich vertretbar und verfassungsrechtlich zulässig. Ein Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung liege nicht vor.
Laut aktueller forsa-Umfrage im Auftrag von RTL Deutschland befürworten 55 Prozent eine Musterung von Frauen, 43 Prozent lehnen sie ab.
Ein Zahnarzt verliert nach Fälschungen von Attesten und Impfpässen während der Corona-Pandemie seine Zulassung als Vertragszahnarzt. Das Sozialgericht München bestätigte die Entziehung, da die Verfehlungen seine Eignung dauerhaft infrage stellen.
Der Baubeginn für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Pankow ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Gesobau für rechtswidrig. Grund sind unklare Angaben zu geschützten Tierarten und genehmigten Eingriffen.
Im RTL/ntv-Trendbarometer bleibt die AfD mit 26 Prozent stärkste politische Kraft in Deutschland. Die CDU/CSU kann leicht zulegen und steigt auf 25 Prozent, bleibt aber weiterhin knapp hinter der AfD. SPD (14 %), Grüne (12 %), Linke (11 %) und FDP (3 %) zeigen keine Veränderung.
Das Kammergericht Berlin hat einen führenden PKK-Kader wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte distanzierte sich glaubhaft vom bewaffneten Kampf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG Frankfurt entschied, dass die wiederholte männliche Anrede in verfahrensleitenden Schreiben keinen Justizverwaltungsakt darstellt. Ein gerichtlicher Anspruch auf Änderung der Anrede besteht daher nicht.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme wesentlicher Vermögenswerte der insolventen Stein’schen Mediengruppe durch die Thalia-Gruppe genehmigt. Die Transaktion betrifft vor allem den Fachinformationshandel und wirft nach Ansicht der Behörde keine wettbewerblichen Bedenken auf.
HEUKING hat die get.de Partners GmbH bei ihrer Rolle als Lead Investor in der Seed-Finanzierungsrunde des Düsseldorfer Software-Start-ups maesn GmbH umfassend rechtlich beraten.
Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Treppensturz in der eigenen Wohnung während der Rufbereitschaft keinen Arbeitsunfall darstellt. Der Unfallversicherungsschutz beginnt erst beim Verlassen des Wohnhauses. Eine Tätigkeit im Homeoffice lag im konkreten Fall nicht vor.
GÖRG hat die BMR energy solutions GmbH (BMR) beim Verkauf des 34 MW Windpark-Projekts Nettetal an die ENOVA Value II GmbH (ENOVA) rechtlich beraten.