Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu ANOM-Daten zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung von ANOM-Daten abgewiesen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für ein faires Verfahren verletzende Mängel und erklärten die Datennutzung in Strafprozessen für verfassungsgemäß.