Neue CASTOR-Behälter dürfen in Philippsburg eingelagert werden: Eilanträge abgelehnt
Mit den Beteiligten soeben bekanntgegebenem Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die 9. und 10. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Philippsburg abgelehnt.