Eilantrag des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lützow gegen seine Abberufung erfolgreich
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat mit Beschluss vom 16. August 2023 (Az.: 7 B 777/23 SN) einem Eilantrag des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lützow stattgegeben. Damit ist ein Bescheid des Amtsvorstehers des Amtes Lützow-Lübstorf außer Vollzug gesetzt, mit dem dieser feststellte, dass das Dienstverhältnis des Antragstellers als Ehrenbeamten beendet…