Versicherte hat Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme – „Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor
Während einer stationären Rehabilitation haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleich- bare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Unmittelbarkeit ist auch dann gegeben, wenn zwischen dem Ende des Bezugs von…