Flüchtlingsunterkunft in Upahl darf vorerst nicht weitergebaut werden
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 3. März 2023 (Az.: 2 B 358/23 SN) dem Landkreis Nordwestmecklenburg im Wege der einstweiligen Anordnung die Fortführung der Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 geflüchtete Personen in Upahl bis zum Vorliegen einer unter Beteiligung der Gemeinde erteilten Baugenehmigung untersagt. Die Richter…