Protestcamp auf Sylt muss geräumt werden
Auflösung der Versammlung durch Verwaltungsgericht bestätigt Die Auflösung des Protestcamps auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt durch den Kreis Nordfriesland war rechtmäßig. Das hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Veraltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden. Das erkennende Gericht teilt die Bewertung der Versammlungsbehörde, dass im Zusammenhang mit den unzureichenden…