
Berlin, 11. Juni 2026 (JPD) Die Bundesländer wenden nach einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Durchschnitt weniger als drei Prozent ihrer Haushalte für die Justiz auf. Grundlage sind vom Anwaltsblatt erhobene und ergänzend recherchierte Daten zu den Justizhaushalten der Länder. Der Anteil der Ausgaben für die Dritte Gewalt liegt demnach bundesweit zwischen zwei und drei Prozent, kein Land erreicht vier Prozent.
Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist der Anteil der Justizausgaben zudem gesunken. Während er 2015 im Durchschnitt bei 3,27 Prozent lag, beträgt er aktuell 2,65 Prozent. Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland oder zwischen Stadtstaaten und Flächenländern zeigen sich laut Erhebung nicht in signifikanter Form.
DAV warnt vor strukturellen Defiziten in der Justizfinanzierung
DAV-Präsident Stefan von Raumer sieht in den Zahlen ein strukturelles Finanzierungsproblem der Justiz. Die hohe Belastung der Gerichte und eine teils unzureichende technische Ausstattung könnten durch bestehende Reformprogramme nur begrenzt ausgeglichen werden. Eine dauerhaft zu geringe Finanzierung gefährde die Funktionsfähigkeit der Justiz und damit auch die Rechtsdurchsetzung.
Nach Angaben des DAV umfasst der Justizhaushalt auch Sozialausgaben wie Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Vergütungen für Betreuerinnen und Betreuer. Diese seien teilweise nicht eindeutig der Justiz zuzurechnen und verzerrten die Vergleichbarkeit der Haushaltszahlen. Am Beispiel Nordrhein-Westfalens wird darauf verwiesen, dass ein erheblicher Anteil des ausgewiesenen Justizbudgets auf solche Ausgaben entfällt.
Die Erhebung basiert auf Angaben der Justizministerien aller 16 Bundesländer für die Jahre 2023 bis 2025, ergänzt durch eigene Recherchen. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Unterschiede in der Haushaltsstruktur sowie Ausgliederungen einzelner Kostenpositionen wie Justizvollzug oder Pensionsverpflichtungen.






