Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 25. Juni 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.…