Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) in der heutigen öffentlichen Anhörung für die Einführung englischsprachiger Commercial Courts aus. Es bedürfe jedoch für den Erfolg dieses Modells dringend auch einer Gesetzesänderung bei der AGB-Kontrolle, zu der der DAV eine konkrete Vorstellung hat.

„Bisher sind Verhandlungen in englischer Sprache nur vor einigen Landgerichten in Deutschland möglich. Das reicht nicht aus“, so Rechtsanwalt Dr. Werner Müller, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV. Für ausländische Unternehmen werde ein Commercial Court in Deutschland erst dann wirklich interessant, wenn das gesamte Verfahren bis hin zum BGH und einschließlich der Schriftsätze und Urteile in englischer Sprache geführt werden könne.

Damit würde das Modell des Commercial Court eine Doppelfunktion einnehmen: „Wir können hier einen Leuchtturm in zwei Richtungen aufbauen: Der Commercial Court soll ausländische Unternehmen dazu animieren, die deutsche Justiz in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig kann und soll er eine Vorbildfunktion für andere Bereiche der deutschen Ziviljustiz haben.“

Starre AGB-Kontrolle reduzieren

Für den Erfolg der Commercial Courts sei es zwingend notwendig, die bisher vom BGH praktizierte starre AGB-Kontrolle für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (nicht jedoch für Verbraucherverträge) elastischer zu gestalten.

„Die deutsche Justiz kann für internationale Rechtsstreitigkeiten nur dann attraktiver werden, wenn vertraglich auch das materielle deutsche Recht vereinbart wird. Kein ausländischer Unternehmer wird die Zuständigkeit deutscher Gerichte akzeptieren, wenn der Vertrag dem materiellen Recht eines anderen Staates unterliegt“, so Müller. Es sei nicht zu erwarten, dass der BGH seine ständige Rechtsprechung in dieser Hinsicht ändert. Daher müsse der Gesetzgeber tätig werden. Einen konkreten Vorschlag zur Gesetzesänderung hat der Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins erarbeitet.

Für den Rechtsanwalt ist klar: „Das Bundesjustizministerium muss jetzt handeln. Die Gesetzesänderung für Commercial Courts begrüßen wir, sie muss aber mit einer Änderung der übermäßig starren AGB-Kontrolle für den unternehmerischen Geschäftsverkehr verknüpft werden. Eine sachliche Grundlage für politischen Widerstand dagegen gibt es nicht.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 1. März 2023

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