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Neun Sachverständige werden sich am Montag, 27. März 2023, mit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Hinweisgeberschutz befassen. Damit sollen vor allem entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt werden. Nachdem der Bundesrat einen im vergangenen Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz im Februar abgelehnt hatte, haben die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen (20/5991) und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss beginnt um 13 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen auf bundestag.de übertragen.

Die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-pa-recht-hinweisgeber-938856

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 211 vom 21. März 2023

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