
Kein Anspruch auf Geldentschädigung: BGH weist Klage eines Bundestagsabgeordneten gegen „Freie Sachsen“ ab
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die rechtsextremistische Kleinstpartei „Freie Sachsen“ hat, weil diese ihn in einem Demonstrationsaufruf namentlich genannt hatte. Die Äußerung sei mehrdeutig und erreiche nicht den für eine Geldentschädigung erforderlichen Erheblichkeitsgrad.