
Magdeburg, 20. Mai 2026 (JPD) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Neufassung des Juristenausbildungsgesetzes beschlossen. Mit der Reform sollen Studium und Referendariat modernisiert sowie die Attraktivität der juristischen Ausbildung erhöht werden. Das System der Ausbildung zum Volljuristen mit erstem und zweitem Staatsexamen bleibt nach Angaben des Justizministeriums unverändert bestehen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Einführung eines nicht integrierten Bachelor of Laws. Der Abschluss kann künftig beim Prüfungsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllt und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden wurden. Damit erhalten auch Studierende, die die erste juristische Staatsprüfung nicht bestehen, einen akademischen Abschluss.
Teilzeit-Referendariat und neue Wahlmöglichkeiten
Das Gesetz sieht zudem vor, den juristischen Vorbereitungsdienst bei Betreuung oder Pflege eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen künftig in Teilzeit absolvieren zu können. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten außerdem die Möglichkeit, zwischen einer Verbeamtung auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zu wählen.
Darüber hinaus werden die „ethischen Grundlagen des Rechts“ sowie die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur verbindlich im Lehrplan verankert. Nach Angaben des Justizministeriums soll die Reform zugleich den Hochschulstandort Halle stärken.





