Energieunternehmen dürfen bei LNG-Terminals kooperieren
Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die derzeitige Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den bedeutenden deutschen Gasimporteuren und -großhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG beim Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte…