THC-Grenzwert im Straßenverkehr soll angehoben werden
Im Straßenverkehr soll zukünftig ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum gelten. Bislang lag der Grenzwert bei einem Nanogramm. Der Verkehrsausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.