Bundesrat fordert diverse Änderungen beim Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Die Länderkammer schlägt darin diverse Änderungen an dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf vor, etwa zum Anwendungsbereich und zu verfahrenstechnischen Regelungen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die meisten Vorschläge ab.