Gesetzentwurf aus dem Bundesrat: Kein Vorgehen nach UWG gegen andere Unternehmen bei Verstößen gegen DSGVO mehr
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.