13. April 1919 – In Baden findet die erste deutsche Volksabstimmung statt
Die vom Landtag am 21. März beschlossene neue badische Verfassung wird mit großer Mehrheit angenommen.
Die vom Landtag am 21. März beschlossene neue badische Verfassung wird mit großer Mehrheit angenommen.
Dem Bundeskanzler und den Ressortministern für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Verteidigung, Verkehr und Post werden je ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Seite gestellt.
Zu den Aufgaben des Wehrbeauftragten gehört unter anderem, auf die Wahrung der Grundrechte der Soldaten zu achten. Der erste Wehrbeauftragte wird am 19. Februar 1959 gewählt.
Es führt unter anderem die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und Vorstand von Bergbau und Eisen- und Stahlunternehmen ein.
An Bord des US-Schiffes „Cape Ray“ werden unter Begleitschutz der Bundeswehr Chemie-Waffen des Assad-Regimes vernichtet. Der Einsatz ist Teil einer UN-Mission.
Das Gesetz ordnet eine verbindliche Jugendimpfung und Revakzination an. Es gilt als erstes Gesetz zur Vorbeugung von Volkskrankheiten und Seuchen.
Sowjetische Düsenjäger überfliegen die Berliner Kongresshalle während der fünften und letzten Plenarsitzung des Bundestages in West-Berlin. Bis 1990 finden in West-Berlin lediglich vereinzelt Ausschuss- und Fraktionssitzungen statt.
Der Reichstag genehmigt einen Gesetzentwurf, wonach im Deutschen Reich auch Frauen als Schöffen oder Geschworene zugelassen sind.
Im Ost-Berliner „Palast der Republik“ konstituiert sich die neugewählte Volkskammer und wählt Sabine Bergmann-Pohl (CDU) zur Parlamentspräsidentin. Der Vorsitzende der CDU in der DDR, Lothar de Maizière, wird mit der Regierungsbildung beauftragt.
Die Parlamentarische Versammlung der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist ein Forum für über 300 Abgeordnete aus 57 Staaten. Sie beraten Fragen der internationalen Zusammenarbeit, der Kontrolle von Wahlen und der Durchsetzung von internationalen Vorgaben in Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt, Demokratie und Menschenrechten.
Zur Unterstützung bei der Erledigung parlamentarischer Arbeit können Abgeordnete Mitarbeiter einstellen und erhalten dafür ein monatliches Budget von 1.500 Mark.
Das Ge-setz trifft Regelungen über die künftigen Abgeordnetenentschädigungen. Die Parlamentarier sollen künftig 600 Mark pro Monat, sowie 30 Mark Sitzungsgeld pro Parlamentstag und monatlich 200 Mark für ihr Wahlkreisbüro bekommen.