27. Juni 1884 – Reichstag begründet gesetzliche Unfallversicherung
Das erlassene Unfallversicherungsgesetz verpflichtet Unternehmer, Berufsgenossenschaften zu bilden, zu finanzieren und sich so von einer Haftung bei Betriebsunfällen freizustellen. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21