Vorratsdatenspeicherung: Nachfolgeregelung nur in engen Grenzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für mit dem Unionsrecht unvereinbar. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dieses Urteil, das die Position der deutschen Anwaltschaft bestätigt. Einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wird damit eine klare Absage erteilt. Vorstellbar bleibt eine anlassbezogene Nachfolgeregelung, zum Beispiel in Form des…