VGH Hessen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Teile der Förderungssatzung zur Kindertagespflege in Darmstadt-Dieburg für unwirksam

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Regelungen zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg für teilweise unwirksam erklärt, da sie in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Tagespflegepersonen eingreifen. Betroffen sind unter anderem das Verbot privater Zuzahlungen und bestimmte Pflichten bei Krankheit und Urlaubsplanung.

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Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt

Der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12. Mai 2025 das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. September 2022 (Az. 3 K 1468/20.DA) bestätigt, wonach bei dem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne eine hierfür vorliegende Ausnahmegenehmigung keine Gesichtsvollverschleierung in Form eines Niqabs getragen werden darf.

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