Kein subsidiärer Schutz bei drohender Nationaldiensteinberufung in Eritrea
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verweigert subsidiären Schutz für eritreische Staatsangehörige, die durch Abgabe einer Reueerklärung den Diaspora-Status erlangen können. Das Urteil berücksichtigt drohende Einberufungen zum Nationaldienst, die durch den Status jedoch abgewendet werden können.