VG Osnabrück

Kundgebung zur deutschen Außenpolitik in Osnabrück muss verlegt werden – Gericht sieht Lärmbelastung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die von der Stadt verfügte Verlegung einer für den 28. Juni 2025 angemeldeten Kundgebung am Nikolaiort abgelehnt. Zur Begründung verwies das Gericht auf frühere Lärmbeschwerden sowie Störungen durch den Veranstalter und sah daher die Verlegung auf alternative Plätze als verhältnismäßig an. Der Beschluss…

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