Eilantrag gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus an der Burgstraße in Lingen erfolglos
Mit Beschluss vom 24. April 2025 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einen Eilantrag von Nachbarn gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 19 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten sowie einer Tiefgarage an der Burgstraße in Lingen abgelehnt.